Regeln

FIB und Polizei arbeiten immer als Team und haben sich so zu behandeln.


§1 - Grundsätzliches Verhalten eines F.I.B. Mitarbeiters

1.1 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, sich an die Grundsätze des Staates zu halten!

1.2 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu angehalten, sich freundlich gegenüber einem Bürger des Staates zu verhalten.

1.3 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter ist dazu angehalten, sich freundlich gegenüber einem Kollegen aus dem F.I.B.., aber auch gegenüber anderer Fraktionen, zu verhalten.

1.4 : Jeder F.I.B.. Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, dem Befehl eines Vorgesetzten (Assistant Director, Director, etc.) zu folgen.

1.5 : Bei Festnahmen muss der mutmaßliche Straftäter an die Polizei weitergegeben werden.


§2 - Ausrüstung eines F.I.B. Mitarbeiters

2.1 : Ein F.I.B. Mitarbeiter darf nur eine seinem Rang entsprechende Kleidung sowie auch Ausrüstung tragen/mit sich führen! (Ausnahmen werden nur vom Ranghöheren bestimmt)

2.2 : Ein F.I.B. Mitarbeiter muss dafür Sorge tragen, dass er bei Dienstantritt seine volle Ausrüstung mit sich führt.

2.3 : Ein F.I.B. Mitarbeiter darf keine Ausrüstung an Zivilisten übergeben.

2.4 : In §10 ist die Kleiderordnung verfasst.


§3 - Beamte in der Probezeit

3.1 : Beamte, welche sich noch in der Probezeit befinden, gelten nicht als vollständige F.I.B. Mitarbeiter, haben sich jedoch an die internen Dienstvorschriften zu halten.

3.2 : Eine Probezeit kann von der Führungsebene genehmigt, aber auch wieder beendet werden.

3.3 : Auszubildende dürfen unter keinen Umständen mit einem motorisierten Fahrzeug alleine auf Einsatzfahrt fahren.

3.4 : Rekruten dürfen nicht alleine eine Personen- und Verkehrskontrolle durchführen.

3.5 : Rekruten dürfen nicht alleine handeln, außer die Situation verlangt es so (Beschuss, etc.).


§4 - Der Waffengebrauch

4.1 : Jeder Beamte ist dazu angehalten, zuerst auf eine nicht tödliche Waffe zurückzugreifen.

4.2 : Jeder F.I.B. Mitarbeiter sollte versuchen, einen Verdächtigen festzunehmen, nicht zu töten.

§5 - Regelungen für Auszubildende

5.1 : Auszubildende können nur von der Führungsebene bestätigt werden und brauchen eine Einweisung, bevor sie mit einer Einheit auf Einsatzfahrt fahren dürfen.

5.2 : Jegliche Kleidung, dazu zählt auch die Ausrüstung, wird nach der Dienstzeit abgenommen.

5.3 : Auszubildende müssen immer bei Einsätzen im Fahrzeug sitzen bleiben (sie bekommen keinen Schlüssel).

5.4 : Auszubildende dürfen sich unter keinen Umständen in Einsätze einmischen, sie dürfen nur beobachten und dem Ranghöheren Fragen stellen. Ausnahme bei Beschuss.


§6 - Agentendienst

6.1 : Ein Agent darf Personen und Fahrzeuge kontrollieren wenn keine Polizei vor Ort ist.

6.2 : Ein Special Agent kann als Spion eingesetzt werden.

6.2 : Ein Agent wird erst als Special Agent ernannt, und das vom Director, wenn die FIB Ermittlungen eintreffen.

6.3 : Ein Agent darf keine Alleingänge machen. Er ist verpflichtet, Verstärkung zu rufen, um seine Identität zu schützen und muss im Ernstfall zur Tarnung verhaftet werden.

6.4 : Jedes Fehlverhalten wird geahndet und mit dem Ausschluss vom Dienst bestraft.

§7 - Großeinsätze

7.1 : Bei Großeinsätzen ist es, mit der Genehmigung der Führungsebene, erlaubt, die Langwaffen einzusetzen.

7.2 : Bei Großeinsätzen ist auf die Absicherung der Gegend und der Sicherung von Kollegen zu achten. Wir sind die Elite.

7.3 : Erst bei 3 P.D. Mitarbeitern im Staat darf eine Bank ausgeraubt werden. FIB kann in diesem Fall auch als Polizei angesehen werden.

7.4 : Erst bei 3 P.D. Mitarbeitern im Staat darf eine Geisel genommen werden. FIB kann in diesem Fall auch als Polizei angesehen werden.

7.5 : Einen Feuerbefehl gibt es nur bei Beschuss auf Beamte des SAPD/FIB zur Selbstverteidigung, oder wenn die Einsatzleitung (FIB) es befiehlt.

7.6 : Wenn das Hostage Rescue Team eintrifft, übernimmt dieses Team den Einsatz und dem Ranghöchsten ist Folge zu leisten!


§8 - Hausdurchsuchungen/Razzien

⁹.1 : Eine Hausdurchsuchung kann vom Director angeordnet werden (2-3 FIB Beamte müssen bereitgestellt werden).

8.2 : Die Einsatzleitung wird vom FIB gestellt und entscheidet dabei das Vorgehen und welche Mittel benutzt werden.

8.3 : Bei einer Hausdurchsuchung sowie einer Razzia darf jeder Bürger, welcher sich vor Ort befindet, festgenommen und verhört werden. Die Personen werden freigelassen, wenn es keinen Befund gibt.

8.4 : Die Einsatzleitung muss den Besitzer kontaktieren, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet, außer es handelt sich dabei um einen dringenden Tatverdacht, und es müssen Objekte sichergestellt werden.


§9 - Dienstfahrzeuge

9.1 : Auszubildende dürfen keine Fahrzeuge besitzen oder fahren. Durch die Bestätigung eines höherrangigen F.I.B. Mitarbeiters dürfen sie das Fahrzeug fahren.

9.2 : Jeder Rang des FIBs hat eigene Autos. Ranghöhere Fahrzeuge, können mit Absprache der Leitung ausgeparkt werden.

§10 - Kleiderordnung

10.1: Jeder ist dazu verpflichtet, seine Kleidung ordentlich und sauber zu halten.

10.2: Vor dem Dienstantritt ist jeder für sich selbst verantwortlich nachzuschauen ob seine Ausrüstung vorhanden ist .


§11 - Funkfrequenz

11.1 : Jeder ist dazu verpflichtet, die Funkordnung zu befolgen.

11.2 : Zusatzkanal Frequenz *** (Leitstelle).

11.3 : Kanal *** (Frequenz) Frei wählbar.



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